«Die Lücken im heutigen Recht sind offensichtlich.» - Revisionsbedarf im Familienrecht

(Interview mit SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr)

Vor zwei Jahren reichte die SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr das Postulat für ein «Zeitgemäss kohärentes Zivil- und insbesondere Familienrecht» ein. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie unsere rechtlichen – in erster Linie zivil- und insbesondere familienrechtlichen – Grundlagen den heutigen und künftigen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden können. In diesem Zusammenhang holte der Bundesrat drei Gutachten ein, die heute vorliegen und zum Teil kontrovers diskutiert werden. Die SAGW erkundigte sich bei Frau Fehr nach den Hintergründen.

Was waren die Gründe für Ihr Postulat vor zwei Jahren?
Die Gesellschaft verändert sich laufend. Politik muss darauf als lernende Organisation reagieren und die Rahmenbedingungen anpassen. Im Familienrecht zeigen sich die gesellschaftlichen Entwicklungen besonders klar. Der mit dem Postulat angeforderte Bericht soll die Grundlage bieten, um das Familienrecht an die jetzigen und für die künftigen Lebensformen anzupassen. Er soll die Lücken aufzeigen und Vorschläge machen, wie diese geschlossen werden können. Wichtig ist dabei, dass die Arbeiten nicht im stillen Kämmerlein gemacht werden, sondern dass es zu einer breiten Debatte kommt.

Ihr Postulat wurde ihm Nationalrat bekämpft. Welches waren die Gegenargumente?
Es gab keine Debatte im Rat. Das Postulat wurde stillschweigend überwiesen.
Die hauptsächliche Gegenargument kann man in der Haltung zusammenfassen: «Es soll alles so bleiben, wie es nie war.» Das heisst: Solange man das Familienrecht nicht antastet, kann die Fiktion aufrecht erhalten werden, dass die Ehe als lebenslanger Bund zwischen Frau und Mann geschlossen wird, und dass dies die einzige legale Zusammenlebensform ist, die eine Familie begründen kann. Man warnte also vor der Abschaffung der Ehe. Dazu kamen auch strikt religiös begründete Gegenargumente. Es sei wider Gottes Wille, andere Partnerschaften, darunter auch gleichgeschlechtliche, gleichwertig zur Ehe zu behandeln. Und dann gab es noch die pragmatischen Argumente: Man finde bei einer solchen Reform eh keine Mehrheit, also könne man es gleich lassen und sich den Aufwand sparen.

Wo sahen und sehen Sie den dringendsten Handlungsbedarf? 
Handlungsbedarf gibt es bei den Rechten und Pflichten gegenüber Kindern durch die verschiedenen Partnerschaftsformen. Wie begründen sich Unterhaltsverpflichtungen ausserhalb der Ehe? Wie können die Rechte der Kinder sicher gestellt werden, wenn biologische und soziale Elternschaft in komplexe Patchworksysteme aufgeteilt sind? Dann stellen sich Fragen zu den Rechten für Konkubinatspaare, insbesondere im Alter. Dazu gehören Verfügungsrechte oder die Frage, wer wann Zugang zu Notfallstationen hat. Es gibt Fragen zum Erbrecht in Patchworkfamilien. Gibt es weiterhin Pflichtanteile? An wen? Und es stellen sich viele Fragen bei binationalen Paaren oder Paaren, die eine Zeit in anderen Ländern und unter anderen Rechtssystemen gelebt haben. Zum letzten Punkt vielleicht ein konkretes Beispiel: Ein homosexuelles Paar hat unter kalifornischem Recht ein Kind adoptiert und zieht in die Schweiz, wo diese Form der Adoption nicht legal ist. Welche Rechtsposition haben hier die verschiedenen Personen?

Wie schätzen Sie die Entwicklungen in den letzten zwei Jahren ein?
Wir sind bereits auf dem Weg. Wir haben das Namensrecht revidiert und im Partnerschaftsrecht gleichgeschlechtliche Paare anerkannt. Ebenso sind wir beim Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht auf der Suche Lösungen, die Väter besser in die Verantwortung für die Kinder einbinden.

Sie waren beteiligt an der Tagung «Zukunft Familie! Die Tagung für ein modernes Familienrecht in der Schweiz» vom 24. Juni 2014 in Freiburg. Welches waren für Sie die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse?
Die Tagung war aus meiner Sicht ein Erfolg. Erstens weil die Referate und Debatten sorgfältig und gehaltvoll geführt wurden und zweitens, weil genau das ermöglicht wurde, was ich mir immer wünschte: Statt in Amtsstuben einen Bericht zu erstellen, wurde eine Tagung organisiert. Diese bot als Plattform für praktisch alle gesellschaftlichen Milieus die Gelegenheit, sich fachlich und fundiert auszutauschen. Ich bin überzeugt, dass damit ein wichtiger Grundstein für einen erfolgreichen Prozess gelegt wurde.
In Bezug auf den Inhalt wurde klar, dass es eine solche Reform braucht. Die Lücken im heutigen Recht sind offensichtlich. Wie gross die Schritte sein werden, muss sich weisen. Ich hoffe einfach, dass die Politikerinnen und Politiker aus ihren ideologischen Schützengräben steigen und sich in der realen Welt umschauen. Auch der konservativste Politiker kennt jemanden, der geschieden ist oder in einer homosexuellen Beziehung lebt. Wenn sie bei den anstehenden Beratungen diese Menschen vor Augen haben und nicht irgendeine Parteidoktrin, haben wir eine Chance.

Was wünschen Sie sich für das zukünftige Zivil- und Familienrecht?
Ich wünsche mir einen Rechtsrahmen, der viel stärker auf die wirklichen Beziehungen zwischen Menschen und nicht auf die ‚Form’ achtet. Für Kinder beispielsweise ist es weitgehend irrelevant, ob Eltern verheiratet sind, ob sie in einem Einelternhaushalt aufwachsen oder ob ihre ‚Eltern’ zwei Frauen oder zwei Männer sind. Viel wichtiger ist, ob diese erwachsenen Personen Liebe, Sicherheit, Verbindlichkeit und Geborgenheit bieten.

Interview: Beatrice Kübli, SAGW

Hinweis
Ehe und Partnerschaft zwischen Norm und Realität – Interdisziplinäre Tagung zur Zukunft des Schweizer Familienrechts
Dienstag, 23. Juni 2015, Bern

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