Von Pflästerlipolitik, Kostendämpfer und Wettbewerb


Dr. Franca Siegfried Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften 
In rund 20 Privatkliniken übernimmt die Grundversicherung schon jetzt knapp die Hälfte der Kosten für eine Behandlung – jene Versicherung für die alle mit ihren Krankenkassenprämien bezahlen. Den Rest der Kosten begleichen die Patienten aus ihrer Zusatzversicherung (gemäss SRF-news, 17.6.2018). Diese Kostenverteilung könnte sich bald ändern: Neu soll die Grundversicherung nämlich drei Viertel der Kosten für eine Behandlung im Privatspital übernhemen. Ob es soweit kommt, wird das Parlament entscheiden. Werden Luxuskliniken die neuen Prämientreiber? Im Herbst wird die Debatte darüber weitergehen.
https://www.srf.ch/news/schweiz/umstrittene-gesetzesplaene-luxuskliniken-als-neue-praemientreiber

Rezept Kostendämpfer
Gelesen bei bag.admin.ch (18.5.2018): „Um die steigenden Gesundheitskosten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzubremsen, setzt das EDI ein Kostendämpfungsprogramm basierend auf einem Expertenbericht um.“ Damit sollen Prämien- und Steuerzahlenden entlastet werden. Das Kostendämpfungsprogramm hat der Bundesrat Ende März 2018 verabschiedet. „Es nimmt alle Akteure des Gesundheitswesens in die Verantwortung und soll dafür sorgen, dass die Kosten nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind.“ Die Massnahmen werden geprüft und in zwei Etappen umgesetzt. Unter anderem werden Tarifregelungen, und ein Referenzpreissystem bei Arzneimitteln angestrebt. Die Vernehmlassung startet im Herbst 2018. Und 2019 soll ein zweites Paket mit Kostendämpfungsmassnahmen folgen. Oberstes Ziel ist, die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu entlasten.

Mehr Ökonomie als Humanität
„Die Politik hat auf die ökonomischen Probleme mit der Einführung von künstlichen Wettbewerben, Scheinprivatisierungen und echten Privatisierungen reagiert“, schreibt Professor Andreas Kley der Universität Zürich in seinem NZZ-Gastkommentar (14. Juni 2018). „Neue Wettbewerber, namentlich internationale Konzerne, drängen in den Markt und nehmen diesen Ball dankbar auf. Dabei kommt es zu grundlegenden Strukturveränderungen. In diesem Umfeld sind die Anbieter von Gesundheitsleistungen die einzigen, die realisieren, wie man sparen kann und wie sich damit die Gewinne erhöhen lassen“. Das schweizerische Gesundheitssystem sei geprägt durch Unterfinanzierung von Betreuung und Pflege – investiert werde in Technik, IT und Medikamente. „In der Schweiz verletzen Parlament und Bundesrat ihre Schutzpflichten grob, indem sie in Gesetzgebung und in Finanzierung strikt am Grundsatz festhalten, dass die Ökonomie der Humanität vorgeht“, analysiert der Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie. Und als Kritiker meint er, dass mit dieser Entwicklung unser Land die Menschenrechte verletze.

Wettbewerb und GWL
„Der Wettbewerb in einem System mit regulierten Preisen kann nur effizient funktionieren, wenn vergleichbare Leistungen auch vergleichbar vergütet werden“ schreibt Avenir Suisse in der Studie „Ein Damoklesschwert im Spitalsektor“ (April 2018). „Seit 2012 werden stationäre Spitalaufenthalte mittels Fallpauschalen finanziert, die in der ganzen Schweiz nach einer einheitlichen Struktur definiert sind.“ Zusätzlich dürften die Kantone zur Sicherstellung der Forschung, der universitären Lehre und zur Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sogenannte „gemeinwirtschaftliche Leistungen“ (GWL) ausrichten. Angesichts unterschiedlicher und intransparenter Handhabung von GWL sei die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb zwischen den Spitälern nicht erfüllt. Das GWL müsste durch Zustimmung der kantonalen Parlamente und über Ausschreibungen transparent und überprüfbar werden.

Nebenwirkung Unterversorgung
Lesenswert ist ein Kommentar in der Schweizer Ärztezeitung (18.4.2018):
„Das Gesundheitswesen ist infolge der Solidarität der Gesunden mit den Kranken kein üblicher Markt, wo sich Angebot und Nachfrage selber regeln. Und wer krank ist, hat oft keine Kraft, verschiedene Angebote zu vergleichen. Also braucht es Regulatoren! Wer übernimmt diese Funktion? Politik? Versicherer? Ökonomen? Versicherte? Patienten? Investoren? Die Ärzteschaft wird dabei kaum erwähnt. Warum wohl? Eine der wesentlichsten, vertrauensbildenden Fragen kann oft nur durch Ärztinnen und Ärzte beantwortet werden: «Welche Massnahmen im Gesundheitswesen dürfen wir alle mit ruhigem Gewissen weglassen, ohne uns gesundheitlich zu schaden?» Mit der Ablehnung der ManagedCare-Vorlage im Juni 2012 hat sich die Ärzteschaft selber aus dieser Rolle zurückgezogen. Die Frage wird bis heute nur ansatzweise gestellt, und die (wenigen) Antworten sind kaum kommuniziert. (Immerhin ist «smarter medicine» ein zaghafter Hoffnungsschimmer.) Was Wunder also, wenn die nichtärztlichen Beteiligten im Gesundheitswesen Ersatzlösungen aus ihrer Optik vorschlagen! Die Ärzteschaft hat angesichts der immensen Entwicklungen im Gesundheitswesen neben der fachlichen zunehmend auch eine ökonomische Mitverantwortung. Wenn wir Ärztinnen und Ärzte uns dieser Zusammenarbeit verschliessen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn eins zu eins umgesetzte Globalbudgets gefordert werden, trotz der bekannten Nebenwirkung der Unterversorgung...“ https://saez.ch/de/article/doi/bms.2018.06681/

Gesundheitsziele
Nicht weniger als 17 nachhaltigen Ziele, Sustainable Development Goals (SDGs), müssen von allen UNO-Mitgliedstaaten bis 2030 erreicht werden. Ausgerechnet die Nummer drei könnte in Vergessenheit geraten in der aktuellen Gesundheitspolitik: „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern.“ Nach Art. 117a Abs. 1 der Bundesverfassung haben Bund und Kantone „für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen. Einen Beitrag zu diesem wesentlichen Ziel will auch die von der SAGW aufgebaute Plattform Ageing Society erreichen. http://www.sagw.ch/sagw/laufende-projekte/Platform-Ageing-Society.html
Professor Andreas Kley bringt es in der NZZ auf den Punkt (14. Juni 2018): „Die eidgenössische Politik hat wenig in diese Richtung unternommen. Der Bundesrat beschränkt sich auf kosmetische Massnahmen, etwa eine Imagekampagne für Pflegeberufe; er glaubt, das löse dieses gravierende Problem. Die Ausbildung qualifizierter Pflegefachpersonen ist kein Thema. Tatsächlich nimmt die Qualität der Pflege entgegen dem Massnahmenkatalog des Bundesrates ab, das Betreuungsverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und Pflegefachpersonen verschlechtert sich laufend, und die Kantone bilden aus Spargründen zu wenige Pflegefachpersonen aus. Dafür fahren sie die Apparatemedizin, die Informatik und die Pharmaversorgung hoch. Deren Lobby hat sich durchgesetzt.“

Gesundheitspolitik im Spannungsfeld der Interessen
Pascal Strupler, Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG) kommentiert postwenden die Kritik des Rechtsprofessor Andreas Kley (NZZ 20.6.2018). Es helfe nichts, ökonomische Anreize im Gesundheitswesen pauschal zu verunglimpfen. Man müsste sie nur richtig einsetzen. „Der Autor spricht wichtige gesundheits- und gesellschaftsrelevante Fragen an, die in Politik und Fachkreisen intensiv diskutiert werden und ausserdem zurzeit im Rahmen der Pflegeinitiative zur Debatte stehen. Die Darstellung ist jedoch stark verkürzt und einseitig und schliesst mit einem unhaltbaren Vorwurf an Bund und Kantone ab“, schreibt Pascal Strupler. „Eine hohe Pflegequalität ist ein zentrales Anliegen von Bund und Kantonen. Daher wurde schon vor Jahren der Masterplan «Bildung Pflege» ins Leben gerufen.“

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